Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und dem Mittelstand!

Heute hat der Deutsche Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz und damit die Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Ein weiterer wichtiger Meilenstein, der im letzten Jahr beschlossenen Start-Up-Strategie, wird damit realisiert. Die Ampelregierung hat bereits fast die Hälfte der darin festgeschriebenen Maßnahmen zur Stärkung des Gründungs- und Start-Up-Standortes Deutschlands umgesetzt.

Melis Sekmen, Obfrau im Wirtschaftsausschuss und Berichterstatterin für Start-ups und Mittelstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes:

„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir unseren Finanz- und Start-Up-Standort. Wir mobilisieren mehr privates Kapital für junge Unternehmen und den Mittelstand, dass für die Entwicklung von Innovationen und für das Wachstum von Start-Ups von existenzieller Bedeutung ist. Mit der Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 2000 Euro setzen wir nicht nur steuerliche Anreize, sondern drücken unsere Wertschätzung für jene aus, die bereit sind, wirtschaftliches Risiko für unser Land auf sich zu nehmen. Mit der Erweiterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden in Zukunft mehr Unternehmen profitieren. Die längst überfällige Dry Income Besteuerung wird abgeschafft und damit eine der zentralen Hürden für eine Unternehmensbeteiligung beseitigt.“

Diese und weitere Maßnahmen werden die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich stärken.