Unser nächster Meilenstein: Start-Ups und der Mittelstand werden wettbewerbsfähiger!

Heute haben wir im Deutschen Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet und damit die Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz realisieren wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Start-up-Strategie, die im vergangenen Jahr beschlossen wurde. Bereits fast die Hälfte der Maßnahmen zur Stärkung des Gründungs- und Start-up-Standorts Deutschland haben wir als Ampelregierung umgesetzt. Hierzu möchte ich mich als Wirtschaftspolitikerin äußern.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt unseren Finanz- und Start-Up-Standort. Wir mobilisieren mehr privates Kapital für junge Unternehmen und den Mittelstand, dass für die Entwicklung von Innovationen und für das Wachstum von Start-Ups von existenzieller Bedeutung ist.

Mit der Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 2000 Euro setzen wir nicht nur steuerliche Anreize, sondern drücken unsere Wertschätzung für jene aus, die bereit sind, wirtschaftliches Risiko für unser Land auf sich zu nehmen.

Von der Erweiterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden in Zukunft mehr Unternehmen profitieren. Die längst überfällige Dry Income Besteuerung wird abgeschafft und damit eine der zentralen Hürden für eine Unternehmensbeteiligung beseitigt.”