Zukunftsfinanzierungsgesetz kommt: Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhöht sich deutlich!

Endlich kommt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, an dem ich maßgeblich mitgewirkt habe. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Start-ups und wachsende Unternehmen einfacher, Geld von privaten Investoren zu bekommen und ihre innovativen Ideen zu finanzieren.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Start-ups können einfacher Aktien an der Börse verkaufen, um Geld zu sammeln. Die Mindestanforderungen dafür wurden gesenkt.
  2. Unternehmen bekommen leichter Zugang zu Eigenkapital, also Geld, das Investoren ins Unternehmen stecken.
  3. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg wird attraktiver. Der steuerfreie Betrag, den Mitarbeiter als Beteiligung am Unternehmen bekommen können, wurde erhöht.

Dazu möchte ich mich als Bundestagsabgeordnete und Obfrau im Wirtschaftsausschuss unbedingt äußern:

„Ich begrüße die Abschaffung der dry-income Besteuerung, da bislang Wertschöpfung besteuert wird, die noch nicht realisiert wurde. Von der Pauschalbesteuerung in Höhe von 25% profitieren jedoch insbesondere die Besserverdiener. Mir erschließt sich nicht, weshalb beispielsweise kein progressiver Steuersatz angewendet wird. Die Begrenzung auf Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden werden wir nochmal prüfen. Durch den Austausch mit Start-ups und Mittelständlern weiß ich, dass eine Begrenzung kontraproduktiv sein könnte, da es Unternehmen ausschließt und eine breit aufgestellte Mitarbeiterbeteiligung verhindert.

Denn gerade bei der Suche nach Unternehmensnachfolgen in KMUs kann die Mitarbeiterkapitalbeteiligung neue Perspektiven öffnen, die wir nicht begrenzen sollten. Die Anhebung des Steuerfreibetrags sollten wir genau prüfen, weil es Anreize für Mitarbeitende schaffen könnte, in Start-ups und Unternehmen einzusteigen. Gleichzeitig müssen wir die Kosten und den tatsächlichen Nutzen für die Talentakquise gut abwägen. Es muss hier eine gute, solide Lösung aufgrund der angespannten Haushaltslage gefunden werden, die nicht zu Lasten anderer sozialer Projekte führen darf.“