Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kommt! Mein Statement zum Durchbruch

Heute hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein aus unserem Ampel-Koalitionsvertrag. Insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird ein wirksamer Treiber für die Start-up Szene in Deutschland sein.

Hierzu kommentiert Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion und stellv. Vorsitzende des Finanzausschusses:

„Der Regierungsentwurf stellt eine gute Nachricht für den Start-up Standort Deutschland dar. Dass wir bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nun weiter vorankommen, ist für die Talentgewinnung bei Start-ups sehr gut. Entscheidend ist die Lösung der sogenannten “dry-income” Problematik. Endlich ist der gordische Knoten gelöst. Nun können auch Start-ups in Deutschland attraktivere Konditionen für Talente bieten und so Fachkräfte national wie international gewinnen und länger an sich binden.

Zu weiteren Aspekten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Vernünftig ist, dass die Pauschalbesteuerung nicht mehr im Entwurf enthalten ist. Wichtig ist mir auch, dass wir Start-ups sowohl in ihrer Gründungs- als auch in ihrer Wachstumsphase unterstützen – hier hat das Wirtschaftsministerium noch entscheidende Verbesserungen in den Entwurf hinein verhandelt.

Mit Hinblick auf die enge haushalterische Lage müssen wir parlamentarisch allerdings noch Überprüfungen vornehmen. Beispielsweise ist die Höhe des Freibetrags bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in dem Umfang für Start-ups eher nicht notwendig und wir könnten diesen dreistelligen Millionenbetrag womöglich an anderer Stelle sinnvoller fürs Gemeinwohl einsetzen.“

Melis Sekmen, Obfrau im Wirtschaftsausschuss und Berichterstatterin für Gründungen und Start-ups, ergänzt:

„Auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird schon lange gewartet. Toll, dass wir nun einen ersten Entwurf haben und es im Parlament beraten können.

Die angespannte wirtschaftliche Lage macht vielen Gründer:innen und Start-ups zu schaffen. Mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung schaffen wir ein Instrument, um an Kapital und Know-how von Fachkräften für unsere Start-ups zu kommen. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen.

Die Erhöhung des Steuerfreibetrags bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch ein starkes Signal der Wertschätzung an die Mitarbeiter:innen, die bereit sind, mehr Verantwortung in ihrem Unternehmen zu übernehmen und sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Die Erhöhung der Mitarbeiterobergrenze auf 1000 wird dafür sorgen, dass auch viele KMUs davon profitieren.“