Seit September 2024 bin ich ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat und im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Außerdem bin ich stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Zuvor war ich bis Juli 2024 ordentliches Mitglied und Obfrau im Wirtschaftsausschuss.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat – Sicherheit, Freiheit und Verantwortung im Gleichgewicht
Der Ausschuss für Inneres und Heimat ist mit seinen 47 Mitgliedern für zentrale innenpolitische Themen verantwortlich. Seine Arbeit umfasst ein breites Spektrum – von Ausländer- und Asylpolitik über innere Sicherheit bis hin zum Zivil- und Katastrophenschutz. Ziel ist es, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger mit individuellen Freiheitsrechten in Einklang zu bringen.
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Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie seiner nachgeordneten Behörden gestaltet der Ausschuss aktiv die Gesetzgebung mit. Er bereitet bedeutende innenpolitische Vorhaben vor und führt Anhörungen mit Expertinnen und Experten durch, um fundierte Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes zu treffen.
Als Bindeglied zwischen politischen Entscheidungsträgern, Sicherheitsbehörden und der Zivilgesellschaft spielt der Ausschuss eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Gesetzen und Strategien, die unsere Demokratie schützen und das gesellschaftliche Miteinander stärken.
Meine Partei setzt sich in diesem Bereich besonders für eine konsequente Sicherheitspolitik und eine geordnete und gesteuerte Migration ein. Ziel ist es, Deutschland wehrhaft gegenüber Bedrohungen zu machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Brücke zwischen Berlin und Brüssel
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union koordiniert mit seinen 41 Mitgliedern die deutsche Europapolitik, beschäftigt sich mit grundlegenden Fragen der europäischen Integration, institutionellen Entwicklungen, strategischen Weichenstellungen sowie der mehrjährigen Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung.
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Eine seiner Hauptaufgaben ist die Bewertung von EU-Vorhaben und deren Auswirkungen auf Deutschland. Der Ausschuss prüft Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission, nimmt Stellung zu EU-weiten Reformen und setzt sich für eine starke deutsche Position in Brüssel ein. Dabei arbeitet er eng mit den nationalen Parlamenten anderer Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen zusammen.
Besonders hervorzuheben ist seine Fähigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen plenarersetzend tätig zu werden, was ihm eine besondere Stellung im parlamentarischen Gefüge verleiht.
Mit seinem Engagement trägt der Ausschuss dazu bei, die Zukunft Europas aktiv zu gestalten und die europäischen Werte von Freiheit, Demokratie und Wohlstand zu stärken.
Der Finanzausschuss – Verantwortung für eine stabile und zukunftsfähige Finanzpolitik
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages trägt die Verantwortung für zentrale finanzpolitische Themen. Mit seinen 45 Mitgliedern befasst er sich mit Gesetzentwürfen, Anträgen und Berichten rund um Steuern, Finanzmärkte und das Zollwesen.
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Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen
Besonders in der Regulierung von Banken, Versicherungen und Wertpapiergeschäften kommt dem Ausschuss eine entscheidende Rolle zu. Er prüft Vorlagen der Bundesregierung, der Fraktionen sowie der Europäischen Union und sorgt dafür, dass Deutschland finanziell stabil und wettbewerbsfähig bleibt.
Der Wirtschaftsausschuss und Funktion als Obfrau (bis Juli 2024)
Der Wirtschaftsausschuss mit seinen nun 33 engagierten Mitgliedern ist ein bedeutendes Gremium, das einen maßgeblichen Teil der Verantwortlichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abdeckt. In seinen Aufgabenbereich fallen sämtliche Facetten der Technologie-, Industrie- und Mittelstandspolitik, ebenso wie die Bereiche des EU-Binnenmarktes, der Außenwirtschaft und des globalen Wettbewerbs.
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Die Rolle des Wirtschaftsausschusses erstreckt sich über verschiedene Funktionen, von der federführenden Ausarbeitung, bis zur beratenden Stellungnahme, in Bezug auf sämtliche Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte und EU-Vorlagen, die die Weichen für unsere Wirtschaftspolitik stellen. Als unverzichtbares Bindeglied zwischen politischen Entscheidungsträgern und den Anforderungen der Wirtschaftswelt, trägt der Ausschuss maßgeblich zur Gestaltung einer zukunftsorientierten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei. Sein Engagement spiegelt sich in einer Vielzahl von Initiativen und Empfehlungen wider, die unsere Wirtschaft auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum und globaler Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.
Funktion als Obfrau
Die Obfrauen und Obmänner spielen eine zentrale und entscheidende Rolle im Ausschusswesen. Als gewählte Vertreter der Fraktionen sind sie die Hauptansprechpartner für die Fraktionsführung und tragen maßgeblich zur Ausrichtung und Interessenvertretung ihrer Gruppierungen bei. In jedem Ausschuss gibt es pro Fraktion eine engagierte Obfrau oder Obmann, die während der Ausschussberatungen den Kurs und die Standpunkte ihrer Fraktion maßgeblich mitgestalten.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe beinhaltet die Abstimmung der Tagesordnung und die Planung der Beratungen, die von großer Bedeutung für die Fraktionen sind. Die Obfrauen und Obmänner sind sozusagen die Mittler zwischen der Ausschussarbeit und ihren Fraktionen, denn sie verfügen über einen tiefen Einblick in den Fortschritt der Detailarbeit in ihrem jeweiligen Ausschuss. Dieser Überblick ermöglicht es ihnen, die Anliegen und Bedürfnisse ihrer Fraktionen bestmöglich zu vertreten.